Baumschnitt und Gehölzschnitt

Jede Baumart weist unterschiedliche Eigenschaften und eine andere Schnittverträglichkeit auf.

Der beste Zeitpunkt für den Baumschnitt ist ebenfalls von Baumart zu Baumart unterschiedlich. Empfehlenswert  ist der Baumschnitt im Sommer.  Obstbäume sollten ebenfalls im Sommer geschnitten werden. Denn im belaubten Zustand ist die Lebenskraft des Baumes besser zu beurteilen. Der Vorteil des Sommerschnittes ist auch, dass der Baum  auf die unerwünschten, langen Ausgleichstriebe verzichtet.

Der Baumschnitt erfolgt je nach Höhe des Baumes unter Einsatz einer Hebebühne oder mit Seilklettertechnik.

Es werden je nach Erfordernis verschiedene Schnittarten angewendet:

  • Der Erziehungsschnitt wird vorzugsweise an jungen Bäumen angewandt. Der junge Baum entwickelt dann einen gesunden Wuchs und bildet eine kräftige Krone aus. Konkurrenztriebe werden entfernt.
  • Beim Erhaltungsschnitt erfolgt die Kronenpflege und eine Auslichtung des Baumes - ohne jedoch die Kronenform zu verändern. Mit dem Erhaltungsschnitt können Fehlentwicklungen im Wachstum ausgeglichenwerden. Kranke Äste und Totholz werden entfernt.
  • Der Verjüngungsschnitt wird angewandt bei älteren Bäumen. Die bestehende Baumkrone wird verkleinert, um Ausbrüche durch Wind und Sturm zu verhindern. Mit dem Verjüngungsschnitt wird der Alterungsprozess des Baumes verlangsamt.
  • Vom Lichtraum-Profilschnitt sind Bäume betroffen, die an öffentlichen Wegen oder Plätzen stehen und diese beschatten oder eine Behinderung darstellen

Schonzeit vom 01. März bis 30. September

Bäume, Hecken und Sträucher dienen zahlreichen Tierarten als Nist- und Brutplatz. Um die Lebensräume bestimmter Tierarten zu schützen ist es nach § 39 BNatSchG verboten, Bäume oder Hecken und lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis 30. September abzuschneiden oder "auf den Stock zu setzen".

Erlaubt ist es aber in Hausgärten und Grünanlagen schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Heckenschnitte vorzunehmen, die der Gesunderhaltung dienen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass sich keine Vogelnester in den Gehölzen befinden.

Baumfällung

Alter, Krankheit oder Bruchgefahr erfordern oft eine Baumfällung. Wir gewährleisten eine sichere Baumfällung und anschließende Entsorgung von Stammholz und Astwerk. Je nach Höhe und Erfordernis wird die Baumfällung unter Einsatz einer Hebebühne oder der Seilklettertechnik ausgeführt.

Grundsätzlich kann die Baumwurzel im Boden verbleiben. Soll die Fläche jedoch wieder bepflanzt werden, wird die Baumwurzel unter Einsatz einer Wurzelfräse ausgefräst. So ist es möglich, die Fläche direkt nach der Fällung neu zu bepflanzen.

Sollte in Ihrem Wohnort eine Baumschutzsatzung gelten, kümmern wir uns gerne bei der Stadtverwaltung um die Fällgenehmigung.

Für gesetzlich vorgeschriebene Baum-Ersatzpflanzungen sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Rufen Sie uns an unter 02173-686755. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.